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RWE-Tribunal
NRWE-Komplex beenden

Grundideen:


  • Die Klima-Gerechtigkeits-Bewegung benötigt angesichts der schon jetzt erreichten globalen Klima-Erhitzung von ca. 1,28 Grad vielfältige und „offensivere“ Vorgehensweisen.
  • Der Widerstand im Rheinischen Braunkohle-Revier wird durch das RWE-Tribunal verstärkt.


Die Erfahrungen von TRIBUNALEN

haben gezeigt, dass Tribunale

  • eine gesteigerte öffentliche Aufmerksamkeit bewirken
  • die oft parallel zum gleichen Thema arbeitenden Akteure sehr gut vernetzen kann
  • damit ein wichtiger Beitrag zum Bewegungsaufbau bzw. zu der Entwicklung der notwendigen „Gegen-Macht“ geleistet wird.


Darüber hinaus begleitet die RWE-Tribunal-Initiative tatsächliche juristische Verfahren (besonders: Eckardt Heukamp gegen das Land NRW / RWE) und bereitet auch weitere Klagen bzw. Anzeigen vor.


Eine doppelte Perspektive ist dabei grundlegend:


1.  RWE verstößt vielfach gegen geltendes Recht der BRD und der Europäischen Gesetzgebung; z.B.: Fahrlässige Tötung durch Braunkohle-Verstromung aufgrund der Schadstoff-Emissionen u.a. Stickoxide, radioaktive Feinstäube, Quecksilber und auch durch die gewaltigen klimaschädlichen CO₂-Emissionen, aktuell immer noch insgesamt fast 300 Millionen Tonnen pro Jahr.

Das Landgericht Köln bestätigte in einem Vergleich, das Braunkohle-Verstromung tötet, (Bezugnehmend auf die Studien von Greenpeace „Tod aus dem Schlot“ und von HEAL und LANCET)
Die schon 2013 von dem Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung (IER) der Uni Stuttgart erstellte Studie „Assessment of Health Impacts of Coal Fired Power Stations in Germany by Applying EcoSenseWeb“ zeigt auf, dass RWE zu diesem Zeitpunkt der gesundheitsschädlichste Energiekonzern Deutschlands war.

Nach dem fragwürdigen RWE – Eon Deal mit Sicherheit heute auch noch!
So war RWE 2012 statistisch gesehen für 959 vorzeitige Todesfälle, 10.266 verlorene Lebensjahre, 217.583 verlorene Arbeitstage verantwortlich. „Tod aus dem Schlot“ beruht auf dieser Studie.

15 Kölner Rechtsanwältinnen haben im Herbst 2018 den Vorstand von RWE – Power angezeigt wegen fahrlässiger Tötung – in diesem Fall durch die dem Vorstand selbst bewusste Mitverursachung der schon begonnenen Klima-Katastrophe.


2.  Aus der Sicht der MENSCHENRECHTE verstößt besonders das in der BRD geltende Bergrecht gegen zahlreiche einzelne Menschenrechte und ist zu skandalisieren. Der in Zeiten des Nationalsozialismus durch die NSDAP erweiterte Zwangsenteignungs-Paragraph des Bergrechts, ursprünglich von Bismarck erlassen, verstößt gegen mehrere Menschenrechte und hat schon die Zwangsumsiedlung von mehr als 40 Tausend Menschen im Rheinischen Revier bewirkt.
Darüber hinaus profitiert RWE von zahlreichen Umwelt-Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen in den Steinkohle bzw. Uran exportierenden Ländern, wie u.a. Kolumbien, Russland oder Australien.


Mittlerweile haben im Juni 2021 in Lützerath und im September 2021 in Essen die ersten beiden Tribunale stattgefunden - siehe Dokumentationen:


Lützerath

Essen


 

Die 3. Sitzung des RWE-Tribunals hat am 23. und 24. April 2022 in Düsseldorf stattgefunden:

Folgende Themenkomplexe wurden in Düsseldorf in der dritten Sitzungsperiode verhandelt:
 
1. Verfilzung von RWE mit der NRW-Landespolitik und den NRW-Behörden
2. Beteiligung von RWE an Atomkraft-Anlagen

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